Grundpflege nach SGB XI


Grundpflege wird durchweg von ausgebildetem Pflegepersonal geleistet. Je nach Pflegestufe werden die Kosten von der Pflegeversicherung oder auch einem Sozialhilfeträger übernommen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Im Einzelnen umfasst die Grundpflege die folgenden Bereiche:

Körperpflege:

  • An-/Auskleiden
  • Waschen/Duschen/Baden
  • Haarwäsche/-trocknen
  • Mund-/Lippenpflege
  • Zahn-Prothesenpflege
  • Kämmen/Rasieren

Hilfe bei der Ernährung:

  • Nahrungszubereitung,
  • Aufsuchen/Verlassen Essensplatz
  • Nahrungsaufnahme
  • Spülen des benutzten Geschirrs
  • Aufräumen des Arbeitsplatzes

Hilfe bei der Bewegung:

  • Lagewechsel,
  • Aufsuchen/Verlassen Essensplatz
  • Hilfe b. Stehen, Gehen, Setzen
  • Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
  • Begleitung außerhalb der Wohnung

Vorbeugende Maßnahmen:

  • alle notwendigen Prophylaxen